Elterninfo zum weiteren Schulbetrieb

15. 04. 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte im Schulverbund,

soeben haben wir die Information erhalten, dass im Märkischen Kreis –aufgrund der hohen Inzidenzen- die Schulen weiterhin bis einschließlich 23.4.2021 geschlossen bleiben. Somit erhalten ihre Kinder in der nächsten Woche Unterricht auf Distanz.

Montag Morgen starten wir täglich mit Videokonferenzen. Bitte ermöglichen Sie ihrem Kind die Teilnahme. Detaillierte Informationen erhalten Sie von den Klassenlehrerinnen/ Klassenlehrern.

 

Zeitplan:

Klasse 1 täglich um 8.15 Uhr

Klasse 2 täglich um 9.00 Uhr

Klasse 3 täglich um 9.45 Uhr

Klasse 4 täglich um 10.30 Uhr

 

Bitte ermöglichen Sie ihrem Kind die Teilnahme, es werde Unterrichtsinhalte besprochen.

 

Testpflicht an Schulen:

Seit dem 12.April 2021 gilt nun eine Pflicht zur Testung an Schulen. Sie ist so formuliert, dass die Teilnahme an wöchentlich zwei Tests (Tage werden durch die Schule festgelegt), Voraussetzung für den Aufenthalt in der Schule ist. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die dafür erforderlichen Rechtsgrundlagen in der Coronabetreuungsverordnung erlassen.

 

Über den folgenden Link gelangen Sie zum aktuellen Verordnungstext der Coronaschutzverordnung:

Lesefassung der Coronaschutzverordnung vom 12.04.2021

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/210410_coronabetrvo_ab_12.04.2021_lesefassung.pdf

 

  • Die Schülerinnen/Schüler dürfen die Schnelltests ausschließlich in der Schule unter Aufsicht durchführen. Ein nach Hause geben der Tests und Dokumentation durch die Eltern ist noch nicht erlaubt. Sollte sich da etwas ändern, informiere ich sie umgehend.
  • Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, muss nicht am Selbsttest teilnehmen.
  • Sollten Sie den Selbsttest für ihre Kinder verweigern, dann haben sie die Möglichkeit, ihr Kind Zuhause zu lassen. Ihr Kind hat jedoch keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichtes. Ich muss Sie darauf hinweisen, dass Sie die Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes tragen (§41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und dass durch das Fernbleiben des Unterrichts ggf. der Schul- und Bildungserfolg ihres Kindes gefährdet ist.
  • Wir testen zur Zeit montags und mittwochs in der Notbetreuung. Wenn wir wieder mit dem Wechselunterricht starten können, testen wir montags+ mittwochs, dienstags+donnerstags. Wenn ein Kind aus krankheitsgründen nur freitags zur Schule kommt, wird es dann auch an diesem Tag getestet.

 

Wir haben in der zurückliegenden Woche bereits 130 Tests bei Kindern in der Notbetreuung durchgeführt. Die Erfahrung zeigt, dass die Kinder das ganz großartig machen. Das Personal geht ganz sensibel und einfühlsam damit um. Machen Sie ihren Kindern Mut.

Ein Video für Kinder stellen wir zeitnah auf die Homepage.

Ich weiß, dass das alles eine große Herausforderung darstellt und bedanke mich bei allen Eltern, die lösungsorientiert Wege und Möglichkeiten suchen, mit der Situation umzugehen. Leider gibt es außer den rechtlichen Grundlagen für uns keinen Spielraum, diese Dinge anders zu handhaben.

 

Ein großer Dank geht auch an das Kollegium und das pädagogische Personal, die mit den ständigen Herausforderungen flexibel umgehen und sich den Herausforderungen stellen.

 

Notbetreuung:

Die Kinder, die bereits auf unbestimmt in der Notbetreuung angemeldet sind, müssen sich nicht erneut anmelden. Falls Sie ihr Kind noch anmelden müssen, dann nutzen Sie bitte das Formular auf der Homepage und schicken es bis zum 16.4.2021 um 12 Uhr per Email an

 

 

Ich hoffe offene Fragen geklärt zu haben und bleiben Sie gesund,

 

Liebe Grüße,

 

Jennifer Krause (stellv. Schulleitung)