Neue Informationen zur Maskenpflicht ab dem 22.2.2021

19. 02. 2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte im Schulverbund,

wir freuen uns schon riesig, ihre Kinder endlich ab Montag und Dienstag wieder bei uns in der Schule begrüßen zu dürfen.

 

Zunächst starten wir ja im Wechselmodell.

Heute Abend wurde vom Landesministerium eine Änderung in der Coronabetreuungsverordnung (gültig ab dem 22.2.2021) vorgenommen.

Diese Änderung besagt, dass

„alle Personen, die sich im Rahmen der schulischen Nutzung in einem Schulgebäude oder auf einem Schulgrundstück aufhalten, sind verpflichtet, eine medizinische Maske gemäß § 3

Absatz 1 Satz 2 der Coronaschutzverordnung zu tragen…..

 

Soweit Schülerinnen und Schüler bis zur Klasse 8 aufgrund der Passform keine medizinische Maske tragen können, kann ersatzweise eine Alltagsmaske getragen werden…….

 

Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske oder einer medizinischen Maske gilt nicht

1. für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, das Vorliegen der medizinischen Gründe ist durch ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, welches auf Verlangen vorzulegen ist;

2. in Pausenzeiten zur Aufnahme von Speisen und Getränken, wenn a) der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist oder b) die Aufnahme der Nahrung auf den festen Plätzen im Klassenraum oder innerhalb derselben Bezugsgruppen in anderen Räumen, insbesondere in Schulmensen, erfolgt; ……“

 

Demnach müssen die Kinder auch im Klassenverband, in der Notbetreuung, in der OGS und in der Betreuung eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

 

Bitte geben sie ihrem Kind mindestens zwei Wechselmasken pro Tag mit. Nach den Pausen müssen diese Mund-Nasen-Bedeckungen in vielen Fällen gewechselt werden.

 

Herzlichen Dank für ihre Mithilfe und bitte bleiben Sie gesund,

Liebe Grüße,

Jennifer Krause (stellv. Schulleitung)