Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Schulsozialarbeit an der Burgschule Neuenrade

Schulsozialarbeiterin Katharina Konitzer

Hallo,

mein Name ist Katharina Konitzer und seit Anfang 2019 bin ich mit 24 Stunden pro Woche an dieser Schule als Schulsozialarbeiterin tätig.

 

Ich wohne zusammen mit meiner Familie in Altena.

 

Ich bin…

  • 1986 geboren

  • verheiratet

  • Mutter von zwei Kindern

  • staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/ Sozialpädagogin, B.A. Universität Siegen

  • PEKiP-Gruppenleiterin (Zusatzausbildung)

Und erreichbar unter…

Telefon: 02392/914720 oder E-Mail:

1. Konzeptionelle und rechtliche Grundlagen der Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit ist ein Aufgabengebiet der Jugendhilfe. Rechtliche Grundlagen sind das Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), seine Ausführungsgesetze und, soweit vorhanden, entsprechende Gesetze, Erlasse und andere Regelungen der Länder für die Tätigkeit sozialpädagogischer Fachkräfte an Schulen.


„Jeder junge Mensch hat das Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“
(§ 1 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB), Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe)

 

Im Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG); (Stand 2013) werden in § 5 die Öffnung von Schule sowie die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern/-innen geregelt. So heißt es in § 5 Abs. 2 SchulG, dass „Schulen (…) in gemeinsamer Verantwortung mit den Trägern der öffentlichen und der freien Jugendhilfe zusammenarbeiten [sollen].“ § 58 SchulG benennt das pädagogische und sozialpädagogische Personal, das am Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule mitwirkt, als zum Schulpersonal gehörend. Auch Vertreter/-innen schulergänzender Angebote aus dem schulischen Umfeld, die in § 66 Abs. 7 SchulG aufgeführt werden, gehören dazu. § 59 Abs. 2 SchulG legt fest, dass die Vorgesetztenfunktion hinsichtlich aller an der Schule beschäftigten Personen bei der Schulleitung liegt. Die Vorgesetzteneigenschaft besteht daher also auch gegenüber Personen, die nicht als Lehrkräfte an der Schule tätig sind und Personen, die nicht im Landesdienst, sondern im Dienst des Schulträgers sind. Auch die Mitarbeit in schulischen Gremien für die unterschiedlichen Träger von Schulsozialarbeit ist hier geregelt (§§ 65 Abs. 1, 66 Abs. 7, 68 Abs. 1+4, 69 Abs. 1 SchulG).

2. Ziele der Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit dient den allgemeinen Zielen und Aufgaben der Jugendhilfe nach §1 SGB VIII und setzt diese unter den spezifischen Bedingungen und Anforderungen des schulischen Lebensraumes um:

  • gemeinsam mit der Schule das Kindeswohl im Blick zu haben
  • Förderung der Persönlichkeitsentwicklung aller Schülerinnen und Schüler
  • Mitwirkung an der Verbesserung der Lern- und Lebensbedingungen
  • Abbau von Bildungsbenachteiligung - Förderung von Inklusion in der Schule
  • Einbindung der Schule in den Sozialraum

Eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Schülerinnen und Schülern und Schulsozialarbeit ist die Basis für eine wirksame Schulsozialarbeit und somit entscheidend für das Erreichen der gesetzten Ziele. Um diese Ziele erreichen zu können, arbeitet Schulsozialarbeit systemisch. Die Schulsozialarbeiterin erarbeitet gemeinsam mit dem Schüler/ der Schülerin und deren Eltern bzw. Sorgeberechtigten, Lehrern etc. Strategien zur Förderung und Verbesserung der Lern- und Lebensbedingungen der Schülerinnen und Schüler. Daneben wird effektiv mit Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe sowie mit relevanten Akteuren im Sozialraum kooperiert. Die Schulsozialarbeiterin ist Teil des Kollegiums. Sie unterstützt die Lehrerinnen und Lehrer darin, auf auffällige Entwicklungen bei Kindern angemessen reagieren zu können.

3. Meine Arbeitsschwerpunkte
Allgemeine Angebote:
  • Beratung für Schüler/innen, Eltern und Lehrkräfte
  • Krisenintervention und Einzelfallhilfe
  • Konfliktvermittlung in Einzel- und Gruppengesprächen
  • Durchführung von präventiven Angeboten und Projekten

Ein Schwerpunkt meiner Arbeit an unserer Grundschule ist die Arbeit mit dem Kind. Hier sehe ich mich nicht vorrangig als „Feuerwehr“, die nur hinzugerufen wird, wenn Probleme sichtbar werden. Die präventive Arbeit vor Ort hat einen hohen Stellenwert. Schulsozialarbeit ist nicht in die übliche Leistungsforderung und -bewertung eingebunden. Somit habe ich die Möglichkeit offene und individuelle Beziehungen zu Schulkindern aufzubauen.

Kindersprechstunde

Die Kindersprechstunde ist ein wesentlicher Bestandteil meiner Arbeit. Je nach Absprache können Termine während oder nach dem Unterricht vergeben werden. Die Kinder können alleine, mit einem Freund oder in einer kleinen Gruppe zur mir kommen. Für Notfälle bin ich auch sofort ansprechbar. Es ist für die Kinder von großer Bedeutung, dass ich unter Schweigepflicht (auch gegenüber den Eltern, Lehrern usw.) stehe. Nur so können die Schülerinnen und Schüler ohne Angst ihre kleinen und großen Sorgen loswerden. Zu erwähnen ist jedoch auch, dass die Kinder ihrerseits mit jedem über den Gesprächsinhalt der Kindersprechstunde reden dürfen. In der Kindersprechstunde können alle Themen, die Kinder beschäftigen, angesprochen werden. Die Probleme können sehr unterschiedlich sein (z.B. Einnässen, Konflikt mit Lehrern oder zu Hause, Konflikt mit Mitschülern, Mobbing, Einsamkeit, Verwahrlosung).

 

Ziel der Kindersprechstunde ist es den Kindern einen geschützten Raum zu bieten, in dem sie ihre Sorgen loswerden können. Sie werden dort auf eine andere Art und Weise ernst genommen und so motiviert, über Probleme zu sprechen, Selbstbewusstsein zu stärken, die Selbstbestätigung zu fördern und gemeinsame Lösungsansätze zu entwickeln. Bei „kleineren“ Problemen wird ihr Kind dazu befähigt und bestärkt selbstständig zu agieren. Weitere Lösungsansätze können in Absprache mit Ihrem Kind zum Beispiel Elterngespräche, Lehrergespräche, Mediation, evtl. hinzuziehen von Beratungsstellen oder anderen Institutionen sein (Ausnahme § 8a KJHG oder Straftaten). Kommt es in der Kindersprechstunde dazu, dass über eine Straftat oder Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung gesprochen wird, muss ich sofort tätig werden. Eine Schweigepflicht besteht dann nicht mehr.

Soziales Kompetenztraining

Eine weitere Aufgabe ist es Programme zur Förderung und Weiterentwicklung der emotionalen und sozialen Kompetenzen der Schüler zu entwickeln oder vorhandene Programme zu nutzen. Die angebotenen Projekte sollen einem unangemessenen Verhalten der Kinder entgegenwirken, sowie Gefühls – und Verhaltensstörungen begrenzen. Die Durchführungsdauer hängt von den gegebenen Umständen ab. Die Teilnahme an den Projekten kann in Absprache mit der Schulleitung verpflichtend sein. Somit kann ein Projekt im Klassenverband durchgeführt werden oder einzelne Schülerinnen und Schüler werden gezielt „eingeladen“.


Eine Form der Projektarbeit ist das Angebot eines Sozialkompetenztrainings. Die Förderung der emotional – sozialen Fähigkeiten der Schüler wird an Schulen immer wichtiger. Ein Programm, das sich bewährt hat, ist „Die Giraffensprache“. Daneben kann zum Beispiel das „Streitschlichterprogramm“ ein gutes Projekt sein, um die Entwicklung der sozialen Kompetenzen der Schüler zu fördern. Neben der Förderung der Sozialkompetenz nimmt auch die Genderarbeit Raum ein. In einer Zeit, in der viele Schüler mit einem alleinerziehenden Elternteil oder in einer „Patchwork“ -Familie aufwachsen, fehlen häufig Vorbilder. Das Kleingruppenprojekt „Starke Mädchen, starke Jungs“ bietet geschlechterspezifische Inhalte.


Nähere Informationen zu den verschiedenen Projekten finden Sie hier. (LINK zu den Projekten der Schulsozialarbeit)

Zusammenarbeit mit den Lehrkräften

Der Austausch mit der Schulleitung
Da alle Projekte und Aktionen der Schulsozialarbeiterin von der Schulleitung genehmigt werden müssen, ist dieser Austausch unabdingbar. Zudem ist in Gesprächen Raum, um Fälle zu besprechen, in denen die Unterstützung seitens der Schulleitung erforderlich ist (z.B. bei Ordnungsmaßnahmen).


Dienstbesprechung, Konferenzen
Als Teil des Kollegiums ist es selbstverständlich, dass ich an Dienstbesprechungen und Konferenzen teilnehme. So bin ich über aktuelle Anliegen, Arbeiten am Schulkonzept, geplante Aktionen etc. informiert und kann mich gegebenenfalls einbringen. Zudem kann ich während dieser Besprechungen das gesamte Kollegium über geplante oder laufende Projekte sowie über Beobachtungen informieren.


Austausch mit den Lehrerinnen und Lehrern
Die Kooperation zwischen Lehrinnen und Lehrer sowie Schulsozialarbeiterin bildet die Basis für gelingende Schulsozialarbeit. Sollten einzelne Kinder in einer Klasse auffallen oder Schwierigkeiten hinsichtlich der Klassengemeinschaft auftreten, suchen Lehrkräfte das Gespräch mit mir. Ebenso trete ich an die Lehrkräfte heran, wenn mir etwas aufgefallen ist oder Schülerinnen und Schüler mich um Hilfe gebeten haben. Am „Runden Tisch“ wird die Situation geschildert und erörtert. Anschließend wird gemeinsam das weitere Vorgehen besprochen.


Hospitation
Um die Situation in einer Klasse zu erfassen oder um auffälliges Verhalten eines Schülers zu beobachten, ist die Hospitation in der entsprechenden Klasse erforderlich. Ich halte mich hierzu möglichst unauffällig in der Klasse auf und dokumentiert meine Beobachtungen. Die gewonnenen Erkenntnisse werden anschließend mit der Lehrkraft erörtert und das weitere Vorgehen besprochen.


Unterstützung bei Elterngesprächen
Besonders wenn in einem Eltern-Lehrer-Gespräch neben den Leistungsdefiziten des Schülers auch dessen Sozialverhalten thematisiert wird, kann die Schulsozialarbeit hinzugezogen werden. Eltern können hinsichtlich Sozialverhalten und Lernförderung ergänzend beraten werden.


Darüber hinaus können Impulse hinsichtlich der Förderung der Sozialkompetenz gegeben werden. Es kann den Eltern zum Beispiel der Beobachtungsbogen vorgestellt werden, an andere Fachdienste/Beratungsstellen verwiesen sowie Kontakt dorthin vermittelt werden.


Gemeinsame Projekte
Neben den Projekten, die allein von mir geplant und umgesetzt werden, können unterschiedliche Projekte auch in der Zusammenarbeit mit einzelnen Lehrerinnen und Lehrern entstehen. So kann aus einem Sachunterrichtsthema wie beispielsweise „Freundschaft“ ein Projekt zur Stärkung der Sozialkompetenz hervorgehen. Projekte, die in Zusammenarbeit mit Lehrkräften durchgeführt werden, finden in der Regel während des Unterrichts statt. Dadurch ist die Kontinuität des Projektes ebenso gewährleistet wie die regelmäßige Teilnahme der Schüler.

Die Arbeit mit den Eltern/Sorgeberechtigten

Es gibt unterschiedliche Ausgangsituationen für ein Gespräch zwischen Eltern und der Schulsozialarbeiterin:


Eltern, die um Hilfe und Unterstützung bitten
Eltern können mich jederzeit aufsuchen. Die Beweggründe können unterschiedlich sein. So können sowohl Fragen im Zusammenhang mit dem Bildungs- und Teilhabepaket, als auch Fragen und Probleme, die im familiären sowie schulischen Bereich auftauchen, geklärt werden. Ich unterstützte und stelle dann gegebenenfalls den Kontakt zu entsprechenden Fachstellen her.


Kinder, die um Hilfe bitten
Kinder verspüren eventuell Not und wenden sich hilfesuchend an mich. Aus dieser Hilfesuche heraus kann die Notwendigkeit entstehen, Eltern zu einem Gespräch einzuladen. So zum Beispiel, wenn das Kind von häuslicher Gewalt oder von Misshandlung berichtet. Das daraus resultierende Gespräch gibt den Eltern die Möglichkeit, ihre Sicht zu schildern und gegebenenfalls mit dem Jugendamt im Interesse des Kindes die weiteren Schritte zu planen.


Bedarf, den die Schulsozialarbeiterin oder der/die LehrerIn sieht
Es kommt immer wieder vor, dass LehrerInnen und/oder ich bemerken, dass in der Familie eines Schülers Hilfe zur Erziehung benötigt wird. Angefangen bei der Unterstützung bezüglich Organisation und Zuverlässigkeit bis hin zur Sicherung des Kindeswohls (Zahnarztbesuch, Frühstück, passende Kleidung etc.). In diesen Gesprächen wird erörtert, welche Umstände zu den Auffälligkeiten führen und welche Möglichkeiten gesehen werden, um an der Situation etwas zu ändern. Es muss geklärt werden, welche Unterstützung die Familie braucht, um Veränderungen herbeiführen zu können, und ob und gegebenenfalls welche Fachkräfte hinzugezogen werden müssen.


Die Gespräche werden protokolliert und von den Eltern/Sorgeberechtigten, die an dem Gespräch teilgenommen haben, unterzeichnet.

4. Netzwerkarbeit

Innerhalb eines Netzwerkes ist eine schnelle und konstruktive Umsetzung von Maßnahmen möglich. Somit ist die Vernetzung der Schulsozialarbeiterin im Sozialraum von großer Bedeutung. Unterschiedliche Sichtweisen können durch die Vernetzung und Zusammenarbeit verschiedener Professionen zum Tragen kommen und eine optimale Beratung/Betreuung stattfinden. Diese Vernetzung trägt zudem zur Integration der Schule in den Sozialraum bei. Hierbei profitieren alle Akteure.


Zum Netzwerk gehören z.B.:

  • Kindergärten/Hort
  • SPZ
  • Schulpsychologe
  • Jugendzentrum
  • Vereine
  • Kinderarzt
  • Jugendamt
  • Weiterführende Schulen
Schulsozialarbeit

Termine

Nächste Veranstaltungen:

14. 10. 2024

 

01. 11. 2024

 

04. 11. 2024

 

mail-icon

 

 

E-Mail

phone-icon

 

 

Telefon

02392/62464

kontakt

 

Finde uns

Burgschule Neuenrade

Alte Burg 2
58809 Neuenrade

Grundschule Altenaffeln

Schulstr. 6

58809 Neuenrade