Krankmeldungen

Wenn Ihr Kind krank ist oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen den Unterricht nicht besuchen kann, sollten Sie uns unverzüglich, das Fehlen Ihres Kindes mitteilen.

 

Dies erfolgt, indem Sie die Schule telefonisch vor 8 Uhr informieren.

 

Bei Rückkehr Ihres Kindes muss eine schriftliche Mitteilung vorgelegt werden, aus der die Dauer und der Grund des Fernbleibens hervorgehen. Bei längerem Fehlen ist nach zwei Wochen eine Zwischennachricht zu geben (SchulG § 43.2).

 

Die Entschuldigung tragen Sie in den Lernbegleiter der Schülerinnen und Schüler ein. Sie finden die entsprechenden Vordrucke auf den hinteren Seiten des schülereigenen Mitteilungsheftes.

Erkrankung