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Leistungsbewertung

1. Vorwort

Die Lehrkräfte unserer Schule fühlen sich dem pädagogischen Leistungskonzept verpflichtet, welches Leistungsanforderungen mit individueller Förderung verbindet. 

Für den Unterricht bedeutet dies, Leistungen nicht nur zu fordern, sondern sie auch zu ermöglichen, wahrzunehmen und zu fördern. Der Unterricht geht stets von den individuellen Voraussetzungen der Schüler/innen aus. Die Schülerinnen und Schüler sollen angeregt werden, ihre Leistungsfähigkeit zu erproben und weiterzuentwickeln. 

 

In unserer Schule sollen die Schüler/innen eine realistische Einschätzung ihrer eigenen Leistungsfähigkeit erwerben. Leistungen sollen nicht nur gefordert und geprüft, sondern auch anerkannt werden. 

 

Durch ein positives Lern- und Leistungsklima sollen die Voraussetzungen für das Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit geschaffen werden. Dadurch sollen die Schüler/innen lernen, dass Anstrengung sich lohnt und zu einer positiven Leistungsentwicklung führt. 

 

Die Erfahrung, Leistung erbringen zu können, stärkt Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen. Dadurch lernen die Schüler/innen, die Erfolge ihres Lernens zu reflektieren.

 

Die Grundlagen der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz und in der Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule - AO-GS) verankert. Die Leistungsbewertung orientiert sich an den Anforderungen der Richtlinien und Lehrpläne und am erteilten Unterricht. 

 

In die Leistungsbewertungen fließen alle von der einzelnen Schülerin oder dem einzelnen Schüler in Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen ein. Dazu gehören schriftliche Arbeiten und sonstige Leistungen im Unterricht (mündliche, schriftliche und praktische Beiträge). Ebenso werden vorbereitende und ergänzende Leistungen berücksichtigt sowie Anstrengungen und Lernfortschritte die zu den Ergebnissen geführt haben.

Die Leistungsbewertung wird ergänzt durch Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten. 

 

 

Die Schulkonferenz der Burgschule hat auf Grundlage der Ausbildungsordnung Grundschule (AO-GS) festgelegt,

  • dass die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in der Schuleingangsphase ohne Noten bewertet werden.

  • dass die Schüler/innen vor der Versetzung in Klasse 3 an die Leistungsbewertung mit Noten herangeführt werden.

  • dass die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in den Klassen 3 und 4 mit Noten bewertet werden.

 

Zur Bewertung der Leistungen sind folgende Notenstufen im Schulgesetz festgelegt:

 

sehr gut (1) 

Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.

 

gut (2)

Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.

 

befriedigend (3)

Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.

 

ausreichend (4)

Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.

 

mangelhaft (5)

Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.

 

ungenügend (6)

Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

 

 

Gemäß der AO-GS erhalten die Schülerinnen und Schüler in der Schuleingangsphase Zeugnisse jeweils zum Ende des Schuljahres, in den Klassen 3 und 4 jeweils zum Schulhalbjahr und zum Ende des Schuljahres. In der Schuleingangsphase und in der Klasse 3 erhalten die Schüler/innen kompetenzorientierte Ankreuzzeugnisse. Diese sollen Transparenz, eine gezielte Rückmeldung sowie eine bessere Lesbarkeit bieten. Die Kompetenzerwartungen wurden auf Grundlage der Richtlinien und Lehrpläne für die jeweiligen Fächer und für das Arbeits- und Sozialverhalten aufgenommen. Die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler werden in den Ankreuzzeugnissen in fünf Abstufungen eingeordnet.

 

In Klasse 4 erhalten die Schüler/innen reine Notenzeugnisse (zum Halbjahr mit der begründeten Empfehlung für die weiterführenden Schulen).

 

Die Lernentwicklungen und Leistungsstände werden in den Zeugnissen in der Schuleingangsphase und in der Klasse 3 anhand von Kompetenzbeschreibungen eingeordnet, die individuell auf den/die zu beurteilende Schüler/in ergänzt werden können. Die Zeugnisse der Klasse 4 enthalten Noten für die Fächer (ohne Beschreibung der Lernentwicklung und des Leistungsstandes in den Fächern).

 

Die Noten auf dem Zeugnis der Klassen 3 und 4 zum Ende des Schuljahres ergeben sich aus der Leistungsbewertung des 2. Halbjahres.

In den einzelnen Fächern befinden sich Tabellen mit den Zeugnisformulieren in Form von Kompetenzaussagen. Hier werden folgende Abkürzungen verwendet:

 

E1

1. Schuljahr 

E2

2. Schuljahr

03

3. Schuljahr

 

 

Die Zeugnisse werden an unserer Schule nach folgenden Vorgaben geschrieben:

 

 

Beschreibung

Arbeits- und Sozialverhalten

Beschreibung

Lernentwicklung und Leistungsstand in den Fächern

Noten

Begründete Schulform-empfehlung

Jahrgang 1

Schuljahresende

X

X

 

 

Jahrgang 2

Schuljahresende

X

X

 

 

Jahrgang 3

Ende 1. Halbjahr

X

X

X

 

Jahrgang 3

Schuljahresende

X

X

X

 

Jahrgang 4

Ende 1. Halbjahr

 

 

X

X

Jahrgang 4

Schuljahresende

 

 

X

 

 

Bei der Benotung von schriftlichen Arbeiten gilt an der Burgschule die folgende prozentuale Verteilung (Notenschlüssel):

 

Note

 

sehr gut (1)

100 - 95 %

gut (2)

94 - 80 %

befriedigend (3)

79 - 65 %

ausreichend (4)

64 - 50 %

mangelhaft (5)

49 - 25 %

ungenügend (6)

24 - 0 %

 

Für die praktische Umsetzung befindet sich im Anhang eine an diesem Notenschlüssel orientierte Punkte-Noten-Tabelle.

 

Eine Abweichung vom Notenschlüssel bei der Benotung von schriftlichen Arbeiten bedarf einer vorhergehenden Genehmigung durch den/die Schulleiter/in.

 

Pro Halbjahr muss dem/der Schulleiter/in aus jedem der Fächer (Deutsch, Mathematik, Sachunterricht) eine schriftliche Arbeit vorgelegt werden. Zu jeder schriftlichen Arbeit in den Fächern Mathematik und Deutsch wird dem/der Schulleiter/in die Arbeit mitsamt Notenspiegel vorgelegt. Erhalten nach dem Notenschlüssel in einer schriftlichen Arbeit mehr als 1/3 der Schülerinnen und Schüler, die die Arbeit geschrieben haben, die Noten „mangelhaft“ oder „ungenügend“, ist vor Rückgabe der Arbeiten Rücksprache mit dem/der Schulleiter/in zu halten.

 

Die Lernzielkontrollen werden in den Fächern Deutsch und Mathematik in Anlehnung an das Unterrichtsmaterial im Jahrgangsteam konzipiert.

 

2. Leistungsbewertung im Fach "Deutsch"

 

3. Leistungsbewertung im Fach „Mathematik“

 

 

4. Leistungsbewertung im Fach „Sachunterricht“

 

5. Leistungsbewertung im Fach „Englisch“

 

6. Leistungsbewertung im Fach „Musik“

 

7. Leistungsbewertung im Fach „Kunst“

 

8. Leistungsbewertung im Fach „Sport“

9. Leistungsbewertung im Fach „Evangelische Religionslehre“ und „Katholische Religionslehre“

 

10. Zeugnisse für Schüler/innen mit förmlich festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung

 

Termine

Nächste Veranstaltungen:

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