Herkunftssprachlicher Unterricht
Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache nicht Deutsch ist, haben die Möglichkeit an einem Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU) teilzunehmen.
In der Burgschule wird der Herkunftssprachliche Unterricht in Türkisch angeboten. Wenn ein Kind an dem zusätzlichen Lernangebot teilnehmen soll, muss eine schriftliche Anmeldung zu Beginn des Schuljahres bei der Schulleitung erfolgen.
Die im HSU erbrachten Leistungen erscheinen im Zeugnis unter dem Punkt Bemerkungen.
Anmeldung zum Herkunftssprachlichen Unterricht
Herkunfssprachlicher Unterricht im Märkischen Kreis
Was ist Herkunftssprachlicher Unterricht?
Der Herkunftssprachliche Unterricht (HSU) ist ein freiwilliges Angebot des Landes Nordrhein-Westfalen für mehrsprachig aufwachsende Erst- bis Zehntklässler*innen. Die Herkunftssprache ist von besonderer Bedeutung für die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler und deren Lernausgangslage.
Hierzu wird unter bestimmten Voraussetzungen in Ergänzung zum regulären Unterricht herkunftssprachlicher Unterricht angeboten. Das Schulamt für den Märkischen Kreis ist für die Planung und Organisation zuständig.
Wie kann man sich bei einer bereits bestehenden Lerngruppe anmelden?
Soll ein Kind in eine bereits bestehende Lerngruppe aufgenommen werden, können die Eltern über die Schule, die ihr Kind besucht, eine Anmeldung zum HSU vornehmen. Die Aufnahme erfolgt immer zu Schuljahresbeginn.
Beim Schulwechsel nach Klasse 4 ist die erneute Anmeldung zum HSU im Rahmen des Anmeldeverfahrens an der weiterführenden Schule erforderlich.
Eltern von Schulanfänger*innen können im Rahmen der Anmeldung in der Schule (im Herbst des Vorjahres) einen entsprechenden Anmeldevordruck ausfüllen und bis zum 15.02. an der aufnehmenden Schule abgeben.
Welche Voraussetzungen müssen für die Neueinrichtung einer Gruppe erfüllt werden?
Zur Einrichtung einer neuen Gruppe für den Herkunftssprachlichen Unterricht müssen schriftliche Anmeldungen der Erziehungsberechtigten von 15 Schülerinnen und Schülern gleicher Herkunftssprache vorliegen.
Mit der Unterschrift werden die Schülerinnen und Schüler verpflichtet, regelmäßig am Herkunftssprachlichen Unterricht teilzunehmen, sobald dieser eingerichtet wird.
Das Schulamt ermittelt anhand der Anmeldungen den Bedarf für den Herkunftssprachlichen Unterricht und beantragt die entsprechenden Stellen/Stellenanteile bei der Bezirksregierung Arnsberg, die die Vergabe der Stellen koordiniert.
Da es sich beim Herkunftssprachlichen Unterricht um ein freiwilliges Angebot des Landes handelt, ist die Zahl der zur Verfügung stehenden Stellen begrenzt. Sofern Stellen/Stellenanteile zur Verfügung gestellt werden können, sucht das Schulamt eine entsprechend geeignete Lehrkraft und richtet die Gruppe ein.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Thema „Herkunftssprachlicher Unterricht“ finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung:
http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/h/herkunftssprachlicher_unterricht/index.php













