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Beurlaubung

Sollte ihr Kind aus einem wichtigen Grund eine Beurlaubung von der Schule benötigen, ist ein Antrag auf Beurlaubung von Schülern gem. § 43 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) zur Vorlage bei der Schule einzureichen. Das entsprechende Formular erhalten Sie hier als Download.

 

 

Wichtige Gründe für eine Beurlaubung können sein:

 

  • Persönliche Anlässe ( z. B. Hochzeit, Jubiläum, Todesfall)

     

  • Erholungsmaßnahmen (wenn das Gesundheitsamt die Maßnahme für erforderlich hält)

     

  • Vorübergehende unumgängliche Schließungen des Haushaltes wegen besonderer persönlicher oder wirtschaftlicher Verhältnisse der Eltern (z. B. Krankenhausaufenthalt, Umzug)

     

 

Bei Beurlaubungen entscheidet die Schulleitung über die Genehmigung.

 

Der versäumte Unterrichtsstoff ist im Falle einer genehmigten Beurlaubung nachzuholen. 

 

 

Formular zur Beurlaubung von Schülern

 

 

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